Der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Energieausweis zeigt das wirtschaftliche Potential auf, welches in der energetischen Optimierung von Gebäuden liegt.
Derzeit werden Wohngebäude nach EEG 2023 (Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023) berechnet werden. Gewerbegebäude werden nach DIN V 18599 berechnet.
Bei Mischgebäuden muss der Energieberater zwei getrennte Energieausweise, jeweils für den Gewerbebereich und den Wohnbereich ausgestellen. Das Ingenieurbüro Printz ist von der DENA (Deutsche Energie Argentur) anerkannter Aussteller für Energieausweise von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie bei der bafa und KfW akreditiert.


