BRANDSCHUTZ
Trotz behördlicher Abnahme und Bestandsschutz ist der Betreiber einer baulichen Anlage für den ordnungsgemäßen Brandschutz verantwortlich.
Durch die Erstellung entsprechender Nachweise und das Aufzeigen von Alternativen, wie das Schutzziel erreicht werden kann, sind Abweichungen vom geltenden Baurecht möglich. Die Analyse der Gefahren- bzw. Risikoschwerpunkte vor Ort, deren Einschätzung, sowie die richtige Beratung, können zu Verbesserungen und Kostenreduzierungen führen.
Unsere Leistungen
Als Sachverständige für den Vorbeugenden Brandschutz bieten wir Ihnen eine umfassende Betreuung für Ihr Bauvorhaben:
- Brandschutzkonzepte
- Brandschutz-Fachbauleitung
- Brandschutzgutachten
- Bestandsaufnahme und Empfehlung von Sanierungsmaßnahmen für bestehende Gebäude