Bild 1: Schadhafter WDVS-Sockel – wer bezahlt die Zeche?
Bild 2: Riss im Wärmedämm-verbundsystem (WDVS)
Bild 3: Schimmel in der Fensterleibung – wer bezahlt wieviel?
Schadenserstatz: Sowieso-Kosten
Wenn keinem ein Schaden entstanden ist, muss auch kein Schadensersatz geleistet werden. In diesem Zusammenhang lassen sich die Sowieso-Kosten am besten anhand eines Beispiels verdeutlichen:
Beispiel 1:
Der Planer versäumt es, zusätzlich zu der Abdichtung gegen Bogenfeuchte eine Dränage zu planen, obwohl diese wegen des undurchlässig im Bodens erforderlich ist. Der ausführende Bauunternehmer meldet diesbezügliche Bedenken an und wird vom Auftraggeber zusätzlich zur Herstellung einer Dränageanlage beauftragt. Diese kostet 15.000 €. Diesen Betrag fordert der Auftraggeber vom Planer als Schadensersatz. Zu Recht?
Da der Auftraggeber die Dränage auch dann selbst hätte bezahlen müssen, wenn der Planer sie fristgemäß von vorneherein geplant hätte. Die Kosten von 15.000 € stellen somit Sowieso-Kosten dar, keinen Schaden.
Beispiel 2:
In dieser Beispielvariante meldet der Bauunternehmer keine Bedenken an und die Dränage wird nicht ausgeführt. Nach Fertigstellung des Bauwerks dringt Wasser in das Untergeschoss ein. Für die nachträgliche Herstellung einer Dränageanlage müssen gärtnerische Arbeiten, Pflasterarbeiten, Erdarbeiten und Verbauarbeiten ausgeführt werden, wo für Kosten in Höhe von 40.000 € anfallen. Zuzüglich der 15.000 € für die Dränage ergeben sich Gesamtkosten von 55.000 €.
Auch bei dieser Beispielvariante bleiben die 15.000 € für die Dränage Sowieso-Kosten. Die übrigen Kosten von 40.000 € werden allerdings nicht angefallen wenn der Planer pflichtgemäß eine Dränage geplant und ausgeführen lassen hätte. Die tatsächlichen Mehrkosten von 40.000 € stellen den vom Planer zu erstattenden Schaden dar.