Bild 1: Aufbau einer Verbundabdichtung (Wandaufbau)
Bild 2: Aufbau einer Verbundabdichtung (Bodenaufbau)
Bild 3: Ein Bad kann nach dem ZDB-Merkblatt in die Beanspruchungsklasse 0 eingeordnet werden – Eine Abdichtung ist – bei entsprechendem Bodenaufbau – dann nicht zwingend erforderlich.
Bild 4: Bei Bodenabläufen (bodengleiche Dusche!) ist nach DIN 18195 an den roten Wand- und Bodenbereichen eine Abdichtung vorzusehen – nach dem Merkblatt des ZDB ist eine Abdichtung nicht zwingend.
Bild 5: Anforderungen an die Abdichtungen von Naßbereichen in Wohnungen nach dem ZDB-Merkblatt für Verbundabdichtungen
Abdichtung von Naßbereichen in Wohnungen, Badabdichtung
Verbundabdichtungen gehören zu den nicht geregelten Bauprodukten deren Verwendbarkeit durch ein bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) nachzuweisen ist. Die Verarbeitung wird in von Herstellern und Industrieverbänden verfassten Richtlinien beschrieben (z.B. ZDB-Merkblatt). Bis heute sind Verbundabdichtungen jedoch nicht in die DIN 18195 aufgenommen. Bis auf Weiteres muß deshalb der (von der DIN 18195 abweichende) Einbau gesondert vertraglich vereinbart werden, damit neben der bauaufsichtlichen auch die zivielrechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Verbundabdichtungen sind ein System aus Abdichtungsschicht und Dünnbettmörtel. Das System bestehen aus einer Streich- oder Spachtelabdichtung auf der im Dünnbettverfahren ein Platten- oder Fliesenbelag angeordnet ist.
Die Abdichtungslage wird in Abhängigkeit von der Wasserbeanspruchung dimensioniert und aufgebracht. Der Belag hat selbst keine abdichtende Wirkung, sondern hat die Aufgabe die Abdichtung vor äußeren Einwirkungen (UV-Strahlung, mechanische Schäden) zu schützen.
Nach dem ZDB-Merkblatt wird zwischen hoher und mäßiger Beanspruchungsklasse unterschieden:
Als mäßig beansprucht gelten Abdichtungen bei der der Schichtaufbau zeitweise wieder abtrocknen kann. Dies kann z.B. bei privat genutzten Bädern und Duschen (auch in Hotels und Heimen) der Fall sein.
Zu den hoch beanspruchten Abdichtungen zählen Flächen, welche ständig durch Wasser beaufschlagt werden. Hierzu zählen gewerbliche und öffentliche Duschen oder Beckenumgänge in Schwimmbädern. Aufgrund der Beanspruchung (z.B. durch Reinigungschemikalien) zählen auch Großküchen zu den hoch beanspruchten Bereichen.
Bei diesen Bauteilen mit einer hohen Feuchtigkeitsbeanspruchung dürfen nur noch Abdichtungen eingesetzt werden, welche ein bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) haben (seit 04/2002).
Vorsicht Falle bei Balkonen und Terrassen!
Verbundabdichtungen dürfen hier nur eingesetzt werden, wenn sich darunter kein Wohnraum befindet. In solch einem Fall muss darüber
mit einer Bahnenabdichtung nach DIN-Norm gearbeitet werden.
Nach dem ZDB-Merkblatt gilt:
– Alle Flächen, die bestimmungsgemäß durch Feuchtigkeit mäßig oder hoch beansprucht werden, müssen grundsätzlich abgedichtet werden.
– In hoch beanspruchten Bereich sind nur feuchtigkeitsunempfindliche Untergründe zulässig.
– In mäßig beanspruchten Bereich können auch feuchtigkeitsempfindliche Untergründe mit Abdichtung eingesetzt werden.
– Bei Flächen mit Bodenablauf dürfen keine feuchtigkeitsempfindliche Untergrunde eingesetzt werden.
– Bei Feuchtigkeitsunempfindlichen Untergründen in mäßig beanspruchten Bereich ist eine Abdichtung auf Wandflächen nicht zwingend erforderlich.